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In der Schweiz gibt es seit mehreren Jahren Leitlinien für die Begutachtung und zwar für die Fachrichtungen der Psychiatrie (2004 und 2012) und für die Rheumatologie (2007).

Mit dem Bundesgerichtsentscheid BGE 141 V 281 vom 3. Juni 2015, wurde die seit 2004 bestehende Überwindbarkeitspraxis wieder verlassen und durch ein strukturiertes Beweisverfahren anhand vorgegebener Indikatoren abgelöst. Daraufhin haben die Fachgesellschaften der Psychiatrie und der Rheumatologie ihre Begutachtungsleitlinien überarbeitet und im Laufe 2016 auf ihren jeweiligen Webseiten aufgeschaltet.

Die Orthopäden haben die Leitlinien der Rheumatologen übernommen und geringgradig auf ihre fachspezifischen Belange geändert und im Februar 2017 ebenfalls publiziert.

Qualitätsleitlinien für versicherungspsychiatrische Gutachten 2016
Leitlinien für die rheumatologische Begutachtung 2016
Leitlinien für die orthopädische Begutachtung
Leitlinien neurologischer Teil
allgemeine Begutachtungsleitlinien Versicherungsmedizin
Leitlinien bei polydisziplinären Begutachtung